Aberglaube und Brauch aus den Kreisen Bütow und Lauenburg von A. Archut
Erstveröffentlichung in: Blätter für Pommersche Volkskunde, III. Jg. 1894/95 S.107


IV. Hexen und Verrufen

(W. bedeutet Wusseken im Kreise Bütow, F. ist Königl. Freist im Kreise Lauenburg)

  1. Wird dir von Fremden ein Trunk gereicht, so mache mit der Zunge heimlich ein Kreuz darüber, dann kann man dir nichts anthun. W.
  2. Trägt jemand den Strumpf verkehrt auf dem linken Fuße, so kann ihm das Vieh nicht verrufen werden. Belgard.
  3. Wenn man die Kühe mit dem Besen schlägt, kann sie niemand behexen. F.
  4. Milch – gleichviel ob süße oder saure – soll man nicht „über die Straße“ verkaufen oder verschenken, sonst wird die Milch bei der eigenen Kuh verdorben. W.
  5. Willst du jemandem einen Schikan thun, so zähle die Bänder seines Butterfasses von oben nach unten, und die Butter ist fort. Ist dir selbst aber die Butter weg, so brauchst du nur die Bänder deines Fasses von unten nach oben zu zählen, und du hast dein Eigentum wieder. W.
  6. Kommt ein Hexenmeister zu dir und sieht dein Vieh, will demselben aber nicht schaden, so steckt er den Daumen hinter die Hosenlinte. W.
  7. Krepieren alle Ferkel einer Sau, so glauben die Leute ganz bestimmt, Zauberei sei schuld daran. Sie lassen fürs Verrufen thun oder sehen sich nach andern Mitteln um, reißen wohl gar die Böden auf und legen sie neu, weil im Stalle von bösen Leuten etwas vergraben sein soll, wonach in einer Reihe von Jahre das Vieh keine Art hat. W.


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